Förderprogramme für BUS / LKW
Bis zu 100% Förderung für Ausbildung im Güterkraft - und Personenkraftverkehr
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt seit 2006 mit diesem speziellen Programm die Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern mit zusätzlichen Fördergeldern (WeGebAU = Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen). Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde das Programm erweitert. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Nun hat jedoch der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück
- Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiter-bildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen
- Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt
Unternehmer, die auf der Suche nach geeignetem Fahrpersonal sind, haben die Möglichkeit Personen auch ohne passende Qualifikation einzustellen und anschliessend über das Förderprogramm WeGebAU ausbilden zu lassen. Im Bereich des Güterkraft- und Personenkraftverkehrs haben Sie die Möglichkeit, von diesem Förderprogramm zu profitieren und je nach Fördervoraussetzungen bis zu 100% der Ausbildungskosten zu erhalten. Außerdem kann ein Zuschuss für notwendige Zusatzausgaben (z. B. Fahrkosten) eingeräumt werden.
Geringqualifiziert / Berufsumsteiger | Arbeitnehmer ab 45 Jahre | Arbeitnehmer unter 45 Jahre | |
vorhandene Qualifikation | kein Berufsabschluss oder mindestens 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tägig (Berufsumsteiger) | mit Berufsabschluss | mit Berufsabschluss |
Förderhöhe | 100% der Lehrgangskosten | 75% der Lehrgangskosten | 50% der Lehrgangskosten |
Hier sehen Sie einen Teil der bei uns zertifizierten Aus- und Weiterbildungen, die nach AZWV zur Förderung zugelassen sind:
- Führerschein Klasse C und CE
- Führerschein Klasse C1 und C1E
- Führerschein Klasse D und DE
- beschleunigte Grundqualifikation CE und DE
- Gabelstaplerausbildung
- Ladungssicherungskurs
- LKW-Ladekranschulung
- Gefahrgutfahrer Basiskurs + AK Tank
- Baumaschinenausbildung
- Berufskraftfahrer
Sollten Sie Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte an.
BAG - Förderung des Güterkraftverkehrs
Das BAG bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die beiden Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung an.
Es besteht die Möglichkeit, Unterlagen zu den Förderprogrammen "De-minimis" und "Aus- und Weiterbildung" über ein Internet-Portal elektronisch an uns zu versenden. Nutzen Sie das elektronische Portal für Förderanträge, Verwendungsnachweise und Nachreichungen.
Wichtige Hinweise:
- Maßgeblich für die Reihung der Anträge ist das Tagesdatum und nicht die Uhrzeit des Eingangs eines vollständigen Antrags beim Bundesamt für Güterverkehr.
- Anträge per E-Mail sind unzulässig.
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen sowie Formulare und sonstige Unterlagen erhalten Sie durch Klicken auf den nachfolgenden externen Link:
BAG - Bundesamt für Güterverkehr
Gerne stehen wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Anträge gerne mit Rat & Tat zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir als zertifizierte Fahrschule sind Ausbilder der Agentur für Arbeit und [informieren] Sie gerne über Fördermöglichkeiten.