Die Prüfungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises
Die Prüfungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises sind in § 4 des BKrFQG und in §§ 1-3 der entsprechenden Verordnung geregelt. Sie werden vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Dies wird die jeweilige örtliche IHK sein (Wohnortprinzip). Betroffen sind ausschließlich Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.9.2008 (Omnibus) bzw. nach dem 10.9.2009 (LKW) erwerben werden.
Die Gemeinsame Richtlinien der Industrie und Handelskammern (siehe Download-Bereich) vom Januar 2008 für die Prüfungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises definieren Anforderungen und Durchführungsregelungen für die verschiedenen Prüfungsvarianten.
Welche Prüfungen werden angeboten?
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Prüfungen:
- eine „große“ Prüfung ohne vorgeschaltete Qualifizierung. Diese Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Ihre Dauer wird ca. sieben Stunden betragen. Der theoretische Teil wird vier Stunden umfassen und voraussichtlich aus Multiple Choice-Fragen, offenen Fragen und der Erörterung einer Praxissituation bestehen. Der Praxisteil wird eine zweistündige Fahrprüfung und voraussichtlich eine einstündige Bewältigung von kritischen Fahrsituationen beinhalten
- eine "kleine" Prüfung mit vorgeschalteter "beschleunigter Grundqualifikation". Diese Grundqualifikation muss bei einer anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte absolviert werden. Sie umfasst 140 Zeitstunden. Die Prüfung umfasst lediglich einen schriftlichen theoretischen Teil und dauert 90 Minuten. Sie wird aus Multiple-Choice-Fragen und offenen Fragen bestehen