Prüfung für LKW-Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Seit dem 10. September 2009 muss jeder Lkw-Fahrer, der eine Fahrerlaubnis einer C - Klasse (C1, C1E, C oder CE) erwirbt und diese auch gewerblich nutzen will, eine zusätzliche Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorweisen.
ACHTUNG
Die IHK hat zur Vorbereitung Musterprüfungen für die (beschleunigten) Grundqualifikationen Güterkraftfverkehr online gestellt.
Diese finden Sie hier:
Musterprüfung nach dem BKrFQG - Güterkraftverkehr (Grundquali.)
- Pruefungen_BKr_Grundquali_Gueterkraftverkehr.pdfStand 04/2008
- musterpruefung-grundqualifikation-gueterkraftverkehr.pdfStand 11/2009
Musterprüfung nach dem BKrFQG - Güterkraftverkehr (beschl. Grundquali.)
Fragenfundus Güterkraftverkehr
- fragenfundus-gueterkraftverkehr-BKrFQG.pdfStand 02/2020