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wirtschaftliches Fahren

Thema: wirtschaftliches Fahren

LKW-Fahrer, die Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht im Güterverkehr oder Fahrer, die mehr als 8 Fahrgastplätze im Personenverkehr gewerblich nutzen, müssen seit Einführung der europäischen Richtlinie bzw. des BKrFQG regelmäßige Weiterbildungen besuchen. Die Schulungen sind im 5-Jahres-Intervall nachzuweisen, die Inhalte gliedern sich in drei Kenntnisbereiche, aus welchen mindestens ein Schulungsthema besucht werden müssen. Für den Nachweis der fünf Schulungen bleibt Ihnen bis 2014 Zeit. Nach Vorlage der fünf Weiterbildungsbescheinigungen wird beim Landratsamt der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein dokumentiert. Folge: Alte Führerscheine müssen in neue Kartenführerscheine umgetauscht werden. Der Arbeitnehmer hat die entstehenden Kosten nach dem BKrFQV selbst zu tragen. Auch die entstehenden Kosten für die Schlüsseleintragung im Führerschein. Soweit der Unternehmer bzw. Arbeitgeber die Kosten freiwillig übernimmt, steht dem nichts entgegen.

Datum

04.12.2021

Zeit

08:30–16:30

Ort

Lieste
In der Lieste 2, Offenburg, Deutschland

Preis

€ 110,00

Mit dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr", dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt.

Anmeldeschluss

04.12.2021 08:30

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