< BGL warnt vor Fahrermangel
01.04.2013 02:00 Alter: 12 yrs
Kategorie: Allgemeines

Auslegung der Begriffe „Haupttätigkeit“ und „Material/Ausrüstung“


Für die Definition der Haupttätigkeit ist insbesondere die arbeitsvertragliche Hauptleistung maß­geblich, also wie viel Zeit der Transport von Gütern bzw. die Beförderung von Personen neben den übrigen Aufgaben regelmäßig in Anspruch nimmt.

Achtung: die Beförderung von Personen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr durch Beschäf­tigte, die in ihrer arbeitsvertraglichen Hauptleistung z.B. in Funktionen der Verwaltung oder der Werkstatt tätig sind, unterliegt dem BKrFQG. Hier gilt grundsätzlich: die gewerbliche Personen­beförderung, auch wenn sie lediglich ein oder zwei Stunden am Tag durchgeführt wird, erfordert den Nachweis der entsprechenden Aus- und Weiterbildung nach dem BKrFQG.
Die Begriffe Material und Ausrüstung sind „weit“ auszulegen. D.h. auch, dass der Transport defek­ter PKWs und Busse bzw. deren Auswechslung auf der Strecke durch die Werkstatt nicht den Be­stimmungen des BKrFQG unterliegt. Werkstattmitarbeiter, die eigene Busse aus dem Verkehrs­netz bergen, Probefahrten nach Instandsetzungsarbeiten durchführen sowie Arbeitsgeräte (Turm­wagen, Schienenreinigungsfahrzeuge) zu Instandhaltungszwecken führen, unterliegen ebenfalls nicht den Regelungen des BKrFQG.
Auch der zur Erbringung von Dienst- und Werksleistungen notwendige Transport von Werkzeu­gen, Ersatzteilen, Baumaterialien, Geräten u.ä. fällt nicht unter das BKrFQG. Dabei kommt es stets darauf an, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.


Support

Sie haben weitere Fragen? Dann schnell zum Hörer greifen, rufen Sie uns einfach an - wir freuen uns auf Sie!

+49 (0)781 78513

Wollen Sie Ihre Anfrage per eMail an uns stellen, besuchen Sie dazu bitte einfach unsere Kontaktseite.

Unsere Bürozeiten

Mo. - Fr.
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Sie finden uns
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

Facebook

Folgen Sie uns und werden Sie ein Fan von Laitenberger! [mehr]

Bürostandort
Unser Büro finden Sie:

Laitenberger Bildungsstätte GmbH
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

eMail:
bildungsstaette@laitenberger.com
Kontakt
Unser Büro ist besetzt:

Montag - Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kunden-Hotline:
Telefon: +49 (0)781 78513
Telefax: +49 (0)781 9709753
Update cookies preferences