Sie sind Berufskraftfahrer (BKF) im Personenverkehr oder im Güterkraftverkehr?
Auf unseren Internet-Seiten finden Sie Informationen zu den beiden Themenbereichen Grundqualifikation und Weiterbildung für BKF.
Sie haben die Wahl!
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten und kann in einer Ausbildungseinheit oder alternativ in 5 Modulen zu je 7 Stunden bei uns erworben werden. Auf Antrag erstellt Ihnen die Führerscheinstelle den Fahrerqualifikationsnachweis (FQG).
Unser Weiterbildungsprogramm
Gemacht von Profis für Profis. Umfangreich und abwechslungsreich. Wir bieten Ihnen:
BerufsKraftFahrerQualifikationsGesetz – blicken Sie noch durch beim BKrFQG?
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59 in das nationale Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt künftig eine Mindestqualifizierung für Fahrerinnen und Fahrer vor, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen (über 3,5 to bzw. über 8 Fahrgäste).
Dies gilt auch für den Werkverkehr!
Eine gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis in der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist ohne die entsprechende Qualifizierung nicht mehr möglich. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.
Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer (Neueinsteiger) im Personenverkehr (BUS-Fahrer) seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr (LKW-Fahrer) seit dem 10. September 2009. Die Neueinsteiger müssen ab dann eine Prüfung bei der zuständigen IHK absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation). Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben.
Eine erste Weiterbildung (=35 Stunden) ist für BUS-Fahrer bis spätestens 09.09.2013* zu absolvieren, für LKW-Fahrer bis spätestens 09.09.2014*.
Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren, das heißt für BUS-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2013, für Lkw-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2014.
Zusätzlich muss jeder Fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Diese Weiterbildung umfasst 35 Stunden, die entweder komplett am Stück oder in 5 Einheiten zu je 7 Stunden absolviert werden kann.
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015, bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Ziele an die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Verfügung.
www.laitenberger.com
Hinweis in eigener Sache...
Zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text ausschließlich die männliche Form verwendet, gemeint sind aber alle, unabhängig vom Geschlecht!
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