Kategorie: Allgemeines
europaweite Anerkennung für ukrainische Führerscheine
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur vorübergehenden Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen vorgelegt. Das bedeutet: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein zunächst nicht umschreiben. Außerdem sollen ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden. Insbesondere Deutschland hatte die gemeinsame europaweite Lösung vorangetrieben.
Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik:
"Das ist ein wichtiges Signal für Flüchtende aus der Ukraine – und für die Logistik in Deutschland. Durch die schnelle europaweite Lösung hat die Unsicherheit hinsichtlich der Anerkennung ukrainischer Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikationen bald ein Ende. Mit der europaweiten Regelung setzen wir ein starkes solidarisches Zeichen und wirken gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird sich im Rahmen des nun anstehenden europäischen Gesetzgebungsverfahrens für eine schnelle und pragmatische Verfahrensweise einsetzen."
Für die Dauer ihres Schutzstatus‘ nach der Massenzustromrichtlinie der EU – das heißt zunächst bis zum 23. Februar 2023 – sollen ukrainische Führerscheine und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden. Ob der Schutzstatus nach der Massenzustromrichtlinie und damit die Anerkennung der ukrainischen Führerscheine verlängert wird, hängt von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.
Der Verordnungsentwurf regelt außerdem die Voraussetzungen für eine vorübergehende Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen, um Lkw- und Busfahrinnen und -fahrern den Zugang zum Beruf in der EU zu ermöglichen. Über die Anerkennungsvoraussetzungen (Schulung und Prüfung) wird im Laufe der Beratungen noch diskutiert.
Da nicht sicher ist, ob die Verordnung im Wege eines Dringlichkeitsverfahrens ggfs. schon Anfang Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet werden kann, hat das BMDV die Bundesländer gebeten, im Vorgriff auf die Verordnung zumindest ukrainische Führerscheine bereits jetzt anzuerkennen.
Die Verordnung soll 20 Tage nach Verkündung im EU Amtsblatt ohne nationale Umsetzungsakte unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft treten.
Textquelle: BMDV