Kategorie: Allgemeines
Förderprogramm "De-minimis 2014"
Sie finden alle wesentlichen Änderungen der Förderrichtlinie 2014 des Förderprogramms De-minimis:
die Sechste Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 19.08.2013 wurde am 30.08.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen der Förderrichtlinie 2014 gegenüber der Förderrichtlinie 2013 sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2014 ist in den kommenden Tagen vorgesehen. Die Antragsformulare und Vordrucke werden rechtzeitig vor Antragsbeginn ab dem 01.10.2013, voraussichtlich ab Mitte September, zur Verfügung gestellt werden.
Mit den Maßnahmen darf vor Beginn des Bewilligungszeitraumes in der Förderperiode 2014 (01. Januar bis 31. Dezember 2014) noch nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen) sein.
Textquelle: www.bag.bund.de
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