Kategorie: Allgemeines
Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung 2014"
die Dritte Änderung der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 10. September 2013 (nachfolgend „Richtlinie“ genannt) wurde am 10. September 2013 unterschrieben. Die wesentlichen Änderungen der Förderrichtlinie 2014 gegenüber der Förderrichtlinie 2013 sind in der folgenden Übersicht dargestellt.
Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12t zGG) sein.
Textquelle: www.bag.bund.de
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- AW_03_Synopse_.pdf33 K