Kategorie: Allgemeines
Mindestlohn: Rechtssicher in Frankreich transportieren
Mit der Umsetzung des „Macron“-Gesetz („Loi Macron“) erweitert Frankreich die Vorschriften für Arbeitnehmerentsendungen auf Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter (d.h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen - egal für welche Dauer. Bisher waren Unternehmen im Transportgewerbe bei der Durchführung von Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als 8 Tagen von der Meldepflicht ihrer Mitarbeiter bei den französischen Behörden befreit.
Konkret gelten für deutsche Transportunternehmen bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ab 1. Juli 2016 unter anderem folgende Verpflichtungen:
- Einhaltung des französischen Mindestlohns („SMIC“)
- Erstellung einer Entsendebescheinigung („Attestation de détachement“)
- Benennung eines Vertreters in Frankreich („Représentant“)
Ausgenommen von dieser Regelung bleibt, wie in Deutschland, lediglich der Transitverkehr.
- Dateien:
- Meldepflichten-Frankreich-data.pdf82 K
- DE_-_FAQ_detachement_15_juin_2016.pdf185 K