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27.07.2012 02:00 Alter: 12 yrs
Kategorie: Allgemeines

Nachweis der grenzüberschreitenden Weiterbildung von Berufskraftfahrern in der Großregion

– mit Schwerpunkt Deutschland/Frankreich –

Textquelle: www.bundesrat.de

Für Berufskraftfahrer, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen beschäftigt oder eingesetzt werden, sieht die Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung vor. Die Zulässigkeit von Fahrten im gewerblichen Güterkraft - oder Personenverkehr wird damit in absehbarer Zeit davon abhängig sein, dass der Fahrer einen Nachweis über den Erwerb der entsprechenden Qualifikation mit sich führt....


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