Kategorie: Allgemeines
Nachweis der grenzüberschreitenden Weiterbildung von Berufskraftfahrern in der Großregion
Für Berufskraftfahrer, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen beschäftigt oder eingesetzt werden, sieht die Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung vor. Die Zulässigkeit von Fahrten im gewerblichen Güterkraft - oder Personenverkehr wird damit in absehbarer Zeit davon abhängig sein, dass der Fahrer einen Nachweis über den Erwerb der entsprechenden Qualifikation mit sich führt....
- Dateien:
- 12-10-04-05-bericht-tfg-6-5.pdf190 K