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29.02.2016 11:54 Alter: 9 yrs
Kategorie: Allgemeines

Schulungs- und Unterweisungspflicht am Digitalen Kontrollgerät

Nur noch wenige Tage, dann ist es so weit. Die EU-Verordnung 165/2014 geht in die nächste Runde und weitere wichtige Bestimmungen treten in Kraft. Mit Stichtag 2. März 2016 geht auch Artikel 33 „ans Netz“ und wird rechtsverbindlich.

Danach ist jedes Verkehrsunternehmen eigenverantwortlich verpflichtet, das Fahrpersonal noch einmal intensiv auf die Vorschriften, den Umgang und die Handhabung der digitalen (und etwa noch vorhandenen analogen) Fahrtenschreiber zu schulen und praktisch zu unterweisen. Eigenverantwortlich heißt auch Dokumentationspflicht - ZUSÄTZLICH zu den Weiterbildungen gemäß §5 BKrFQG -, damit der prüfenden Aufsichtsbehörde die Durchführung glaubhaft nachgewiesen werden kann. Wahrscheinlich haben viele der davon betroffenen Verkehrsunternehmen diese EU-Vorgabe noch nicht realisiert.

  • Fachkundige Unterweisungen - Wer?
  • Dauer und Inhalte der Schulungen - Was ist angemessen?
  • in BKF-Weiterbildung einbinden - Wie?
  • schriftliche Nachweise - Wie?
  • weitergehende Pflichten - Welche?

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