Kategorie: Allgemeines
Schulungs- und Unterweisungspflicht am Digitalen Kontrollgerät
Danach ist jedes Verkehrsunternehmen eigenverantwortlich verpflichtet, das Fahrpersonal noch einmal intensiv auf die Vorschriften, den Umgang und die Handhabung der digitalen (und etwa noch vorhandenen analogen) Fahrtenschreiber zu schulen und praktisch zu unterweisen. Eigenverantwortlich heißt auch Dokumentationspflicht - ZUSÄTZLICH zu den Weiterbildungen gemäß §5 BKrFQG -, damit der prüfenden Aufsichtsbehörde die Durchführung glaubhaft nachgewiesen werden kann. Wahrscheinlich haben viele der davon betroffenen Verkehrsunternehmen diese EU-Vorgabe noch nicht realisiert.
- Fachkundige Unterweisungen - Wer?
- Dauer und Inhalte der Schulungen - Was ist angemessen?
- in BKF-Weiterbildung einbinden - Wie?
- schriftliche Nachweise - Wie?
- weitergehende Pflichten - Welche?
Sie haben dazu Fragen, dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.