Kategorie: Allgemeines
„smarter“ Fahrtenschreiber
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 (auch als „Anhang IC“ bezeichnet) werden die technischen Spezifikationen der „intelligenten“ oder „smarten“ Fahrtenschreiber festgelegt, die ab Mitte Juni 2019 in Neufahrzeuge eingebaut werden müssen.
Im Weiteren werden diese Fahrtenschreiber als jene der zweiten Generation bezeichnet.
Die seit Einführung der digitalen Fahrtenschreiber eingebauten Geräte, die auf dem Anhang IB der VO (EWG) Nr. 3821/85 basieren (VDO/Continental-Geräte bis Release-Version 3.0, Stoneridge-Geräte bis Release 7.6, Intellic bis EFAS 4.X), stellen somit die erste Generation dar (unabhängig davon, dass auch diese Geräte über die Jahre hinweg weiterentwickelt wurden).