Kategorie: Allgemeines
Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings
Bezuschusst wird ein Training nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) von mindestens eintägiger Dauer. Das Angebot gilt sowohl für Unternehmer als auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr.
Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Die Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr. Zuschüsse werden dabei höchstens in Höhe der entstandenen Kosten geleistet. Bei Verstößen können gezahlte Gelder zurückgefordert werden.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die BG Verkehr behält sich vor, die Bedingungen im laufenden Jahr zu ändern.
Ganz wichtig: Immer den Antrag vor dem Training stellen. Beachten Sie bitte die Förderungsbedingungen sowie die Angaben auf dem Antragsformular und auf der Rückseite der Trainingscard in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Da bis auf weiteres keine Zuschüsse für Trainings mit mautpflichtigen Fahrzeugen mehr bewilligt werden, bitten wir Sie, vor dem Beantragen eines Zuschuss für Nutzfahrzeuge, unbedingt die Förderrichtlinien des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu beachten.
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Textquelle: www.bg-verkehr.de