beschleunigte Grundqualifikation

Eine Prüfung bei der örtlich zuständigen IHK.

 

Voraussetzung: Verpflichtende Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (je 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Für gewerbliche Fahrten gilt folgendes Mindestalter:

Fahrerlaubnisklasse Mindestalter
C1, C1E 18 Jahre
C, CE 21 Jahre
D1, D1E 21 Jahre
D, DE im Linienverkehr bis 50km 21 Jahre
D, DE 23 Jahre

Hinweis: Die Prüfung zum Nachweis der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation entsprechen nicht der Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). 

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