beschleunigte Grundqualifikation
Eine Prüfung bei der örtlich zuständigen IHK.
Voraussetzung: Verpflichtende Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (je 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Für gewerbliche Fahrten gilt folgendes Mindestalter:
Fahrerlaubnisklasse | Mindestalter |
C1, C1E | 18 Jahre |
C, CE | 21 Jahre |
D1, D1E | 21 Jahre |
D, DE im Linienverkehr bis 50km | 21 Jahre |
D, DE | 23 Jahre |
Hinweis: Die Prüfung zum Nachweis der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation entsprechen nicht der Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).