Kenntnisbereich 3

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Die einzelnen Module werden von uns selbstständig oder nach Anforderung zusammengestellt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unserer Module, die Sie bei uns besuchen können.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team von Laitenberger Bildungsstätte GmbH jederzeit gerne zur Verfügung.

3.1*

schwere Nutzfahrzeuge in der StVO (gemäß §5 BKrFQG)

Stress, Hektik und Termindruck sind oftmals die Auslöser dafür, dass Berufskraftfahrer im Strassenverkehr ihre guten Manieren verlieren. Das führt häufig zu Unfällen. Hinzu kommen der gruppenzwang und manchmal diverse Unkenntnis darüber, welche Vorschriften zur Gefahrabwehr in der Strassenverkehrsordnung (StVO) zu finden sind.

Gesetzliche Änderungen, die den Berufskraftfahrer Jahrzehnte lang begleiten, stellen ihn zusätzlich vor die Frage seiner eigenen Aktualität.... "das wurde schon immer so gemacht!"

Immer wieder werden beispielsweise die zulässige und die tatsächliche Masse des Kraftfahrzeuges verwechselt, was sich negativ bei einer Kontrolle auswirken kann. das Gleiche gilt für die Geschwindigkeitsvorschriften und deren Geltungsbereiche. Auch Definitionen zur Länge, Breite und Höhe des Fahrzeuges soll ein Profi nicht nur kennen, sondern korrekt anwenden.

In dieser Weiterbildung bekommt der Berufskraftfahrer als Profi im Strassenverkehr praxisorientierte und kommentierte Informationen an die Hand. Auch werden rechtlich schwierige Passagen der StVO leicht verständlich und anhand von Beispielen erklärt.

Kenntnisbereich (3)

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Praxis

keine

Inhalte

siehe Dokument

Termine

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Dauer

7 Stunden zu je 60 Minuten

Kosten

auf Anfrage

Sonstiges

Dieses Modul ist zertifiziert.

Nach der GZQ Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen sind wir berechtigt, Bildungsgutscheine für zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen für die berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung anzunehmen.

Diese Bildungsgutscheine werden z.B. von der Agentur für Arbeit, dem Landkreis (ARGE, für Harz IV-Empfänger) oder dem BFD (Berufsförderungsdienst) vergeben.

3.2*

Kriminalität & Schleuserei (gemäß §5 BKrFQG)

Europas Strassen sind gefährlich für BUS- und KLW-Fahrer und die von Ihnen transportierten Waren. Dies ist in mehreren Studien in der Vergangenheit immer wieder belegt worden. Im Jahr 2007 gab das Europäische Parlament eine Studie in Auftrag, die belegt, das durch Überfälle bzw. Diebstähle ganzer LKW-Zuge und Waren jährlich Schäden von ca. 8,25 Milliarden Euro entstehen. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich noch höher.

Bei etwa 60% dieser Straftaten ging es um das Fahrzeug oder die Ladung selber, während in 40% der Fälle die Fahrzeugführer oder deren persönlichem Eigentum das Ziel der Straftaten waren. In gut 40% der Überfälle fanden diese auf LKW-Parkplätzen statt.

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3.3*

Arbeitsunfälle (gemäß §5 BKrFQG)

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3.4

Fit & Gesund (gemäß §5 BKrFQG)

Die Tätigkeit als BUS- und LKW-Fahrer/-in ist mit einer Vielzahl von Gefährdungen und Belastungen verbunden. Neben möglichen Verkehrs- und Arbeitsunfällen ist die Beeinträchtigung der Gesundheit z.B. durch langes Sitzen und das mitunter anstrengende Be- und Entladen nicht zu unterschätzen. Unregelmäßige Arbeitszeiten und Nachtarbeit sowie falsche Ernährung stellen ebenfalls ungünstige Faktoren dar.

Unser Modul setzt auf die alltäglichen Erfahrungen der Fahrzeugführer, die ihre Kenntnisse in das Seminare einbringen und selbst Lösungsstrategien für die Belastungen ihres beruflichen Alltags erarbeiten. Unsere Teilnehmer und der Moderator entwickeln dabei gemeinsam Strategien zu Stressbewältigung, zum Be- und Entladen, zu Ermüdung und weiteren Themen.

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3.5

Maßnahmen am Unfallort (gemäß §5 BKrFQG)

Es graut wohl jedem vor dieser Situation: Man ist mit dem LKW oder BUS unterwegs und geradeaus befindet sich eine Unfallstelle. Nun zählt jede Sekunde und Schnelligkeit ist gefragt.

  • Doch wie verhält man sich richtig?
  • Was muss als Erstes getan werden?

In dieser Weiterbildung klären wir sie über Sofortmaßnahmen am Unfallort auf!

Doch das richtige Verhalten allein reicht nicht aus, denn die Vorsorge beginnt nicht am Unfallort, sondern schon vorher. Um einwandfrei Erste-Hilfe leisten zu können, muss man sich im Umgang auskennen. Zudem sollte jeder LKW und BUS mit den folgenden Dingen ausgestattet sein:

  • Verbandskasten
  • Warndreieck(e)
  • Warnweste
  • Feuerlöscher (gesetlich nur für BUS vorgeschrieben und bei Gefahrgut-Transport)

Wichtig bei diesen Utensilien ist, dass diese einer Normen entsprechen UND dass sie in den Umgang damit eingewiesen sind.

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3.6*

Markt & Image (gemäß §5 BKrFQG)

Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie Sie als Fahrzeugführer aktiv dazu beitragen können, dem Unternehmen nach aussen ein positives Bild zu verleihen.

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3.7 (LKW)

3.7 (gemäß §5 BKrFQG)

Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung kennen

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3.8 (BUS)

3.8 (gemäß §5 BKrFQG)

Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung kennen

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