Ihre individuelle Förderung

Als einer der führenden Bildungspartner in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern im Ortenaukreis sehen wir unseren Anspruch in der ganzheitlichen Wahrnehmung der Interessen unserer Kunden. Aus diesem Ansatz heraus haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, allen unseren Kunden ein individuelles Förderkonzept an die Hand zu geben – egal ob Privatperson, Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Institution.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Förderung.

BAG

BAG-Förderung

Das BAG bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die beiden Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung an.

Förderprogramm „De-minimis“
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.

Mit den Maßnahmen darf vor Beginn des Bewilligungszeitraumes in der Förderperiode 2014 (01. Januar bis 31. Dezember 2014) noch nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.

Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen) sein.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Aus- und Weiterbildung | Weiterbildung
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen oder Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer schaffen (Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizeriung und Beschäftigung). Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.

Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12t zGG) sein.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Hinweis
Ob und in welcher Art und Höhe Ihr Unternehmen gefördert wird, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Bitte beachten Sie hier unbedingt die Abgabefristen der Anträge beim BAG.

© Bundesamt für Güterverkehr

Gutschein

Der Bildungsgutschein

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Grundsätzliches
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Voraussetzungen
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Einlösen des Bildungsgutscheins
Die Inhaberin oder der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber zum Beispiel innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt.

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die von der Teilnehmerin oder vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.

© Bundesagentur für Arbeit

Prämie

Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten darf nicht überschritten werden.

Wer wird gefördert?
Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Berufsrückkehrer/innen

Höhe der Förderung
Der Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.

Informationen
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 € beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 €. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer unserer Beratungsstellen. Eine Übersicht über die Beratungsstellen erhalten Sie hier oder informieren Sie sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2623000.

Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.

Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme – etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs – ein und sparen so bis zu 50 % der Kosten.

© Bundesagentur für Arbeit

WeGebAU

Programm WeGebAU

Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.

Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.

Seit 2006 stehen zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.

Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Bei Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen für Arbeit ab dem 01.04.2012 die Lehrgangskosten nur noch teilweise:

  • Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen.
  • Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

© Bundesagentur für Arbeit

IFLAS

Definition

Förderprogramm zur Flankierung des Strukturwandels:
Ausgebildete Mitarbeiter sind knapp, der Wert des Gutes „Fachkraft“ wächst stetig. Die Agentur für Arbeit investiert im Rahmen einer Initiative zur Flankierung des Strukturwandels – kurz IFLAS genannt – in die Heranbildung von qualifiziertem Personal. Hilfsarbeiter/innen werden dann unter anderem zu gelernten Bürokaufleuten, zu Fachkräften Lager/Logistik, zu Berufskraftfahrern oder auch zu Altenpflegern.

Wie genau Ihr Unternehmen von diesem Förderprogramm profitiert, erklären Ihnen unsere Experten gerne persönlich. Sprechen Sie uns an!

ESF

der Europäische Sozialfond

Förderprogramm für Fachkurse
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Fachkurse der beruflichen Weiterbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Die angebotenen Fachkurse müssen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur beruflichen Anpassung an die technische Entwicklung, zu erfolgreichem Management oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln.

Wer wird gefördert?
Beschäftigte aus rechtlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmer/innen, Freiberufler/innen, Wiedereinsteiger/innen, Gründungswillige und Ausbilder/innen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, da die Mittel für dieses Programm ausgeschöpft sind.
Fachkurse umfassen mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten.

Höhe der Förderung
Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Informationen
Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg

 

Darüber hinaus gibt es viele weitere (oftmals auch regional begrenzte) Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie ausführlich zu diesem Thema.

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